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Entsendungsvertrag

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Anwaltliche Informationen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen bei Entsendungen nach Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • die Ausgestaltung von Entsendungsverträgen in Deutschland

  • Unterschied zwischen dem Einvertrags- und dem Zweivertragsmodell

  • was die Bundesagentur für Arbeit bei Entsendungen prüft

  • wichtige Klauseln für Entsendungsverträge bei der Entsendung

Inhaltsverzeichnis

1. Arbeitsvertrag bei Entsendungen

2. Entsendungsvertrag

3. Entsendungsvertrag Muster

4. Entsendungsvereinbarung

5. Fazit Formulierung Entsendungsvertrag

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1. Arbeitsvertrag bei Entsendungen

Die richtige Gestaltung von Arbeitsverträgen und Entsendungsverträgen ist ein zentrales Element einer erfolgreichen Entsendung nach Deutschland. Ein Arbeitsvertrag bei einer Entsendung nach Deutschland muss sowohl die deutschen als auch die ausländischen arbeitsrechtlichen Vorschriften berücksichtigen. Entscheidend sind Regelungen zur Vergütung, Arbeitszeit, Sozialversicherung und Steuerpflicht.

Die besondere Relevanz eines rechtmäßigen Entsendungsvertrages ergibt sich vor allem daraus, dass die Bundesagentur für Arbeit der Entsendung nur zustimmen wird, wenn alle relevanten Vorschriften eingehalten sind. Im Zweifel sollte deshalb anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, um die Arbeitsverträge bei einer Entsendung nach Deutschland zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

2. Entsendungsvertrag

Bei einer Entsendung nach Deutschland muss zunächst entschieden werden, ob die Entsendung im Einvertragsmodell oder im Zweivertragsmodell erfolgen soll. Beim Einvertragsmodell behält der ausländische Mitarbeiter seinen ursprünglichen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Niederlassung. Auch beim Mehrvertragsmodell bleibt der heimische Arbeitsvertrag bestehen, er wird jedoch während des Auslandseinsatzes ruhend gestellt. Zusätzlich wird ein Entsendungsvertrag für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgeschlossen.

3. Entsendungsvertrag Muster

Je nach gewähltem Modell des Entsendungsvertrag sind unterschiedliche Formulierungen und Klauseln im Entsendungsvertrag relevant. Beide Modelle haben insoweit unterschiedliche arbeitsrechtliche und steuerliche Konsequenzen. In der Praxis sind insbesondere die folgenden Klauseln im Entsendungsvertrag relevant:

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  • konkrete Ausgestaltung der Entsendung (insbesondere Festlegung des Arbeitsortes)

  • Befristung des Vertrags für die Dauer der Entsendung

  • Beginn des Arbeitsvertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels

  • Klausel zur Anrechnung von Betriebszugehörigkeit

  • Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub bis zum Ende der Entsendung aufzubrauchen,

  • ggf. entsendungsbezogene Zusatzleistungen (z.B. Unterkunft für die Dauer der Entsendung),

  • bei mehrsprachiger Ausfertigung des Vertrags eine Klausel, dass die deutsche Fassung des Vertrags Vorrang vor anderen Sprachfassungen hat,

  • ggf. Regelungen zur Sozialversicherung und zu Steuern (z.B. Tax Equalization)

Die entsprechenden Klauseln müssen in der Praxis Teil des Arbeitsvertrages sein, um die Entsendung nach Deutschland erfolgreich durchführen zu können. Insofern verlangt die Bundesagentur für Arbeit bei Entsendungen entweder die Aufnahme entsprechender Klauseln oder die Einreichung einer separaten Entsendevereinbarung (siehe entsprechender Abschnitt im Zusatzblatt B (Entsendungen) zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis).

4. Entsendungsvereinbarung

Sollte bei einer Entsendung nach Deutschland nicht der ursprüngliche Arbeitsvertrag angepasst werden, muss eine extra Entsendevereinbarung abgeschlossen werden. Eine Entsendevereinbarung ist ein zentraler Bestandteil bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Sie regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem entsendenden Unternehmen, dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls dem aufnehmenden Unternehmen. Für eine rechtssichere Gestaltung ist eine fachkundige Beratung durch einen Experten für Arbeitsmigrationsrecht unerlässlich. So stellen Unternehmen eine compliance-konforme Entsendung sicher und vermeiden Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit und den Zollbehörden.

Sollten Sie Fragen zur Formulierung eines Entsendevertrages oder eine Entsendevereinbarung haben, berät Sie gerne einer unserer VISAGUARD-Rechtsanwälte.

Fazit

Ein rechtssicher Entsendungsvertrag ist bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland unverzichtbar. Unternehmen müssen entscheiden, ob sie das Einvertrags- oder Zweivertragsmodell wählen und dabei arbeitsrechtliche sowie steuerliche Vorgaben einhalten. Besonders wichtig sind klare Regelungen zu Arbeitsort, Befristung, Aufenthaltstitel, Sozialversicherung und Steuerpflicht. Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Verfahren die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine anwaltliche Beratung gewährleistet eine compliance-konforme Entsendung und minimiert Risiken gegenüber Behörden wie dem Zoll. Unternehmen sollten daher auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung setzen, um eine reibungslose Entsendung sicherzustellen.

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