

Anerkennung ausländischer Ärzte in Deutschland
Informationen vom Fachanwalt zum Thema Anerkennung von medizinischen Abschlüssen und dem Erhalt der Approbation.
Hier erfahren Sie ...
wann ausländische Ärzte ihre Abschlüsse anerkennen lassen müssen
wie das Anerkennungsverfahren bei Ärzten abläuft
welche Voraussetzungen die Approbation in Deutschland hat
wie die Approbation in Deutschland beantragt werden kann

1. Anerkennung Approbation
Der Beruf Ärztin/Arzt ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung der Approbation in Deutschland ist also ein zentraler Schritt für ausländische Ärzte, die in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten möchten. Da das Gesundheitswesen in Deutschland auf hochqualifizierte Fachkräfte angewiesen ist, gibt es klare gesetzliche Vorgaben für die Berufsanerkennung. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum Anerkennungsverfahren, den erforderlichen Dokumenten und den Chancen für nicht-EU- und EU-Ärzte.
Die ärztliche Approbation ist die uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Ohne die Approbation können ausländische Ärzte nur in den allgemeinen Pflegeberufen arbeiten. Ärzte aus dem Ausland, die ihre medizinische Ausbildung außerhalb Deutschlands absolviert haben, müssen ihre berufliche Qualifikation anerkennen lassen, bevor sie als Facharzt, Assistenzarzt oder niedergelassener Arzt tätig werden können.
2. Ärzte aus dem EU-Ausland
Bei der Anerkennung der Abschlüsse von Ärzten ist grundsätzlich zwischen dem EU-Ausland und Drittstaatsangehörigen zu unterscheiden. Ärzte aus der EU, dem EWR oder der Schweiz können in Deutschland relativ unkompliziert eine Approbation beantragen. Da EU-Bürger automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen, entfällt die Notwendigkeit eines gesonderten Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausübung.
Die Anerkennung der ärztlichen Berufserlaubnis in Deutschland erfolgt über die zuständige Landes- oder Bezirksregierung. Die wichtigsten Anforderungen sind der Nachweis der Gleichwertigkeit der medizinischen Ausbildung und die Fachsprachprüfung Medizin auf dem Niveau C1. Da die ärztliche Ausbildung innerhalb der EU in der Regel harmonisiert ist, wird die Gleichwertigkeitsprüfung meist problemlos bestätigt.
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3. Anerkennung Ärzte aus Drittstaaten
Ärzte aus Drittstaaten müssen in Deutschland eine Approbation beantragen, um als Arzt arbeiten zu dürfen. Dies ist ein umfangreicher Prozess, der bestimmte Sprachzertifikate (B2 und C1 Medizin), eine Gleichwertigkeitsprüfung der medizinischen Ausbildung und gegebenenfalls eine Kenntnisprüfung umfasst. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Approbation als Arzt in Deutschland erhalten.
3.1 Voraussetzungen Anerkennung Arzt aus Drittstaat
Wenn Sie als ausländischer Arzt in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie:
Ein abgeschlossenes Medizinstudium in Ihrem Heimatland
Eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (GER)
Ein C1-Fachsprachzertifikat (durch die Fachsprachprüfung Medizin)
Beglaubigte und übersetzte Dokumente
Während Ärzte aus der EU, dem EWR und der Schweiz ihre Approbation oft ohne zusätzliche Prüfungen anerkennen lassen können, müssen Ärzte aus Drittstaaten in der Regel eine Kenntnisprüfung ablegen, um ihre medizinische Qualifikation nachzuweisen.
3.2 Schritt-für-Schritt Anleitung Berufserlaubnis Arzt
Um eine Berufsausübungserlaubnis als ausländischer Arzt zu erhalten, müssen die unten aufgelisteten Schritte ausführen. Sobald Sie alle Anforderungen erfüllt und alle Prüfungen bestanden haben, wird Ihnen die Approbationsurkunde per Post zugeschickt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie sich offiziell "Arzt" nennen und als Mediziner in Deutschland arbeiten.
Die notwendigen Schritte zur Anerkennung als ausländischer Arzt sind die Folgenden:
Deutsch B2 Zertifikat erwerben: Um Ihre Approbation in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie ein B2-Sprachzertifikat.
Passendes Bundesland wählen: Die formellen Anforderungen für die Approbation ausländischer Ärzte variieren je nach Bundesland.
Dokumente übersetzen: Ihre medizinischen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und anschließend beglaubigt werden.
Deutschsprachigen Lebenslauf erstellen: Ein deutschsprachiger Lebenslauf ist Pflicht für den Antrag.
Ärztliches Attest einholen: Die Approbation benötigt ein gesundheitliches Attest zum Nachweis der medizinischen Eignung (siehe § 3 BÄO).
Nachweis der beabsichtigten Tätigkeit: Je nach Bundesland müssen Sie mittels Absichtserklärung oder Einstellungszusage Ihre Arbeitsabsicht nachweisen.
Antrag auf Approbation einreichen: Sobald alle Unterlagen vorliegen, müssen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen.
Prüfung der Unterlagen: Nach Einreichung prüft die Behörde, ob Ihre Ausbildung gleichwertig zur deutschen Ausbildung ist. Falls Defizite festgestellt werden, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen.
Fachsprachprüfung bestehen: In der Fachsprachprüfung Medizin müssen Sie nachweisen, dass Sie medizinische Fachgespräche führen, Befunde dokumentieren und Patienten korrekt aufklären können.
Kenntnisprüfung ablegen: Wenn Ihre medizinische Ausbildung als nicht gleichwertig eingestuft wird, müssen Sie eine Kenntnisprüfung absolvieren.
4. Approbation ausländische Ärzte Berlin
Ausländische Ärzte, die in Berlin arbeiten möchten, müssen eine Approbation beantragen. Zuständig für die Erteilung der Approbation ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo). Um die Approbation zu beantragen, müssen Ärzte ihre Dokumente auf Deutsch vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag in Berlin vorab per E-Mail eingereicht werden – es empfiehlt sich, dies vorher beim Sachbearbeiter des LAGeSo zu erfragen.
Nach Eingang des Antrags bestätigt die Behörde den Eingang innerhalb eines Monats. Das LAGeSo prüft dann, ob die ausländische ärztliche Ausbildung der deutschen gleichwertig ist, ob die Deutschkenntnisse vorliegen und ob der Antragsteller für den Arztberuf in Deutschland persönlich und gesundheitlich geeignet ist. Die Bearbeitung dauert maximal vier Monate. Am Ende erhalten Antragsteller einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung.
Die Kosten für die Approbation als ausländische Fachkraft in Deutschland können je nach Bundesland variieren. Die Gebühren für die Erteilung der Approbation liegen in Berlin zwischen 100 und 430 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Gleichwertigkeitsprüfung, die von der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) durchgeführt wird und mit 1.773 Euro zu Buche schlägt. Zusätzlich ist die Fachsprachenprüfung, die zur Überprüfung der berufsbezogenen Sprachkenntnisse dient, mit einer Gebühr von 420 Euro verbunden. Darüber hinaus können weitere zusätzliche Kosten entstehen, etwa für Übersetzungen, Beglaubigungen oder erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, die individuell von den zuständigen Behörden vorgeschrieben werden.
Fazit
Die Anerkennung der Approbation für ausländische Ärzte in Deutschland ist ein komplexer, aber essenzieller Prozess für die berufliche Integration im deutschen Gesundheitswesen. Während EU-Ärzte ihre Qualifikation meist unkompliziert anerkennen lassen können, müssen Ärzte aus Drittstaaten zusätzliche Hürden wie die Gleichwertigkeitsprüfung und die Fachsprachprüfung Medizin (C1) meistern. Besonders in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig und erhebt teils hohe Gebühren. Wer als ausländischer Arzt in Deutschland arbeiten möchte, sollte sich frühzeitig über Deutschkenntnisse, Kosten und Verfahrensschritte informieren, um die ärztliche Approbation erfolgreich zu beantragen und den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt zu ebnen.