
Anabin

Schritt-für-Schritt Guide zur Benutzung von Anabin (akademische Fachkräfte).
Hier erfahren Sie ...
was Anabin ist und wofür es benutzt wird
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Nutzung der Anabin-Datenbank
Lösung für häufige Probleme bei der Nutzung der Anabin-Datenbank
wie die Zeugnisbewertung bei der ZAB funktioniert
Inhaltsverzeichnis
1. Anerkennung akademischer Abschlüsse
2. Was ist Anabin?
2.1 Anabin und Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
2.2 Anabin-Kategorien
3. Anabin Datenbank Funktionsweise
3.1 Anabin-Prüfung der Hochschulanerkennung
3.2 Anabin-Prüfung des Abschlusses
4. Tipps zur Anabin-Recherche
5. Anabin Zeugnisanerkennung
6. Fazit Anabin
1. Anerkennung akademischer Abschlüsse
Zentraler Bestandteil der Prüfung der Voraussetzungen für einen akademischen Fachkrafttitel gemäß §§ 18b ff. AufenthG ist die Anerkennung des Abschlusses. Nur mit einem anerkannten Abschluss können ausländische Fachkräfte die rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen und eine Beschäftigung aufnehmen. Für die Einwanderung akademischer Fachkräfte (§§ 18b, 18g AufenthG) muss der ausländische Hochschulabschluss entweder:
einem deutschen Abschluss gleichwertig sein,
als anerkannt gelten, oder
explizit durch ein Verfahren bewertet werden (Zeugnisbewertung).
Diese Voraussetzungen sind gesetzlich in § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG geregelt. Ohne diese Bestätigung ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels für akademische Fachkräfte nicht möglich.
2. Was ist Anabin?
2.1 Anabin und Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Ob ein akademischer Abschluss anerkannt ist oder nicht, lässt sich der Anabin-Datenbank entnehmen. Die Anabin-Datenbank ist das zentrale Verzeichnis zur Prüfung der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse. Sie enthält Informationen über Hochschulen und Studienabschlüsse weltweit und wird von der Zentralstelle für ausländisches BIldungswesen bzw. von der Kultusministerkonferenz (KMK) verwaltet. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos und wird insbesondere für Arbeitgeber, Behörden und Fachkräfte als Standardwerkzeug genutzt.
2.2 Anabin-Kategorien
Die Anabin-Datenbank unterscheidet drei Hauptbereiche:
Institutionen (Hochschulen): Hier wird geprüft, ob eine ausländische Hochschule anerkannt ist.
Abschlüsse: Hier wird geprüft, ob ein spezifischer Abschluss den deutschen Standards entspricht oder gleichwertig ist.
Abschlusstyp: Hier wird geprüft, ob die Art des Abschlusses (z.B. Bachelor oder Master) anerkannt ist.
3. Anabin Datenbank Funktionsweise
Anabin ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung bedient werden. Damit ein akademischer Abschluss als anerkannt gilt muss sowohl die Hochschule, als auch der Abschluss anerkannt sein.
3.1 Anabin-Prüfung der Hochschulanerkennung
Wer prüfen möchte, ob eine ausländische Hochschule anerkannt ist, sollte in Anabin unter der Kategorie „Institutionen“ nach dem Namen der Hochschule suchen. Dieser kann entweder in lateinischen Buchstaben oder in einer Übersetzung eingegeben werden. Nach dem Start der Suche zeigt die Ergebnisliste die relevanten Hochschulen an. Der entscheidende Punkt ist der „Status“ der Hochschule:
„H+“ bedeutet, dass die Hochschule voll anerkannt ist.
„H-„ weist darauf hin, dass die Hochschule nicht anerkannt ist.
„H+/–“ signalisiert eine bedingte Anerkennung, die eine weitergehende Prüfung erfordert.
3.2 Anabin-Prüfung des Abschlusses
Neben der Hochschule selbst ist auch der konkrete Hochschulabschluss von Bedeutung. In Anabin kann unter der Kategorie „Hochschulabschlüsse“ nach spezifischen Abschlüssen gesucht werden, beispielsweise Bachelor oder Master. In der Ergebnisliste kann dann der passende Abschluss ausgewählt werden. Die Bewertung dieses Abschlusses ist entscheidend für die Anerkennung:
„entspricht“ bedeutet, dass der Abschluss gleichwertig und anerkannt ist.
„bedingt vergleichbar“ zeigt an, dass der Abschluss zusätzliche Prüfungen oder Nachweise erfordert.
„nicht vergleichbar“ bedeutet, dass der Abschluss nicht die Anforderungen an eine Anerkennung erfüllt.
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4. Tipps zur Anabin-Recherche
Die Anabin-Datenbank kann mitunter kompliziert und verwirrend sein. Die folgenden Tipps helfen dabei, die Anabin-Datenbank erfolgreich zu benutzen:
Sorgfältige Eingabe: Die Anabin-Datenbank ist nicht immer intuitiv. Es ist wichtig, die Namen der Hochschulen und Abschlüsse exakt einzugeben.
Übersetzungen prüfen: Abschlüsse oder Hochschulnamen in anderen Schriftsystemen, wie Kyrillisch oder Arabisch, müssen oft übersetzt oder transkribiert werden.
Statusinterpretation: Ein „H+“ bei der Hochschule und „entspricht“ beim Abschluss ist der Idealfall. Andernfalls können weitere Schritte, wie eine Zeugnisbewertung, notwendig sein.
Herausforderungen bei “exotischen” Abschlüssen: Abschlüsse aus Ländern mit weniger bekannten Bildungssystemen oder von nicht gelisteten Hochschulen können aufwendiger zu bewerten sein. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit der Fachkraft oder spezialisierten Beratungsstellen.
5. Anabin Zeugnisanerkennung
Sollte der Abschluss nicht im Anabin zu finden sein, muss eine sogenannte Zeugnisbewertung durchgeführt werden. Die Zeugnisbewertung ist ein essenzieller Schritt, wenn ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland nicht direkt anerkannt werden kann. Sie wird ebenfalls von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchgeführt und dient als offizieller Nachweis der Gleichwertigkeit eines Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss. Ohne eine Zeugnisanerkennung kann ein Aufenthaltstitel an akademische Fachkräfte gemäß § 18b AufenthG nicht erteilt werden, wenn der Abschluss nicht in der Anabin-Datenbank eingetragen ist. Bei fehlendem (oder unklaren) Anabin-Eintrag, ist die Zeugnisbewertung also zwingend durchzuführen.
Die Zeugnisbewertung bei der ZAB funktioniert wie folgt (Schritt-für-Schritt Anleitung):
1. Schritt: Unterlagen vorbereiten:
Welche Unterlagen für die Zeugnisbewertung erforderlich sind, lässt sich in der Regel (für jedes Land gesondert) der Homepage der ZAB entnehmen (siehe Dokumentenliste für Zeugnisbewertung der ZAB beim sog. “Pre-Check”). In der Regel sind mindestens die folgenden Unterlagen für die Zeugnisbewertung erforderlich:
Abschlussurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung).
Studiennachweise (z. B. Transcript of Records, Diploma-Supplement).
Nachweis über Studieninhalte (Curriculum oder Modulbeschreibungen),
Nachweis über angerechnete Leistungen (falls erforderlich),
Schulabschlusszeugnis,
Ausweisdokument (z.B. Pass),
Arbeitsvertrag.
2. Schritt: Antrag stellen:
Den Antrag online auf der Webseite der ZAB ausfüllen oder
Dokumente elektronisch hochladen oder per Post einreichen.
3. Schritt: Gebühren entrichten:
Die Kosten für die Zeugnisbewertung belaufen sich auf 200 Euro (Stand 2024).
4. Schritt: Bearbeitungszeit abwarten:
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 30 bis 90 Tage.
Für bestimmte Verfahren, wie die Blaue Karte EU, kann eine beschleunigte Bearbeitung von 10 Arbeitstagen möglich sein.
5. Schritt: Zeugnisbewertung erhalten:
Sie erhalten ein offizielles Dokument, das den ausländischen Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleicht. Eine Musterbescheinigung der Zeugnisbewertung können Sie schon vorab auf der Homepage der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einsehen.
Fazit
Für die Fachkräfteeinwanderung mit akademischem Abschluss ist die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses essenziell und gesetzliche Voraussetzung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG. Die Anabin-Datenbank ist hierbei das zentrale Tool zur Prüfung der Hochschul- und Abschlussanerkennung und wird von Arbeitgebern, Behörden und Fachkräften genutzt. Maßgeblich sind der Hochschulstatus (H+, H-/H+/-) sowie die Abschlussbewertung (entspricht, bedingt vergleichbar, nicht vergleichbar). Fehlt der Eintrag in Anabin, ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB zwingend erforderlich. Ohne Anerkennung oder Zeugnisbewertung ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels für akademische Fachkräfte nicht möglich.