
Arbeitsmigration & Arbeitsmigrationsrecht

Arbeitsmigrationsrecht für HR-Teams
Das Arbeitsmigrationsrecht regelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften in Deutschland. Unternehmen sehen sich angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der globalen Rekrutierung mit komplexen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert. Besonders das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) sowie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz spielen eine zentrale Rolle bei der rechtssicheren Einstellung von Drittstaatsangehörigen.
Für HR-Abteilungen, Personalverantwortliche und Arbeitgeber ist es essenziell, die aktuellen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um Verzögerungen, Bußgelder oder rechtliche Risiken zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den gesetzlichen Voraussetzungen, den Verfahren und den Praxisanforderungen, die bei der Rekrutierung und Beschäftigung internationaler Fachkräfte beachtet werden müssen.
1. Arbeitsmigration Deutschland
1.1 Arbeitsmigration Definition
Arbeitsmigration bezeichnet die grenzüberschreitende Migration von Personen, die in einem anderen Land arbeiten möchten. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der globalisierten Wirtschaft und betrifft sowohl hochqualifizierte Fachkräfte (Fachkräfteeinwanderungsrecht) als auch Arbeitnehmer in weniger qualifizierten Tätigkeiten (Ausländerbeschäftigungsrecht).
Deutschland gilt aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke und dem bestehenden Fachkräftemangel als attraktives Zielland für Arbeitsmigranten. Damit die Beschäftigung internationaler Arbeitskräfte rechtssicher erfolgen kann, sind komplexe rechtliche Regelungen zu beachten.
1.2 Felder der Arbeitsmigration
Die Arbeitsmigration ist ein Querschnittsthema, das zahlreiche rechtliche Bereiche berührt. Für Unternehmen, die internationale Fachkräfte einstellen möchten, sowie für Migrantinnen und Migranten selbst, ist ein grundlegendes Verständnis dieser Rechtsgebiete entscheidend. Zur Arbeitsmigration gehören unter anderem die folgenden Rechtsgebiete:
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Aufenthaltsrecht: Das Aufenthaltsrecht regelt, ob und zu welchem Zweck Ausländer nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten dürfen.
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Arbeitsrecht: Nach der Einreise unterliegt der ausländische Arbeitnehmer in Deutschland vollständig dem deutschen Arbeitsrecht, weshalb für Ausländer spezielle arbeitsvertragsrechtliche Regelungen zu beachten sind.
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Sozialversicherung: Mit Beginn der Beschäftigung unterliegt der Migrant den deutschen Sozialversicherungspflichten. Trotzdem gelten insbesondere bei Entsendungen besondere Sozialversicherungsregeln.
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Steuerrecht: Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland führt zur Steuerpflicht, weshalb die rechtzeitige steuerliche Registrierung für eine legale Beschäftigung unerlässlich ist.
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Berufsrecht und Anerkennungsrecht: In reglementierten Berufen (z. B. Gesundheitsberufe, Ingenieure) ist eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation erforderlich. Zudem sind je nach Branche besondere berufsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
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2. Arbeitsmigrationsrecht
2.1 Definition Arbeitsmigrationsrecht
Das Arbeitsmigrationsrecht ist der Teil des Migrationsrechts, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in einem Staat regelt. Es umfasst alle nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Vorschriften, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Personen aus dem Ausland zum Zweck der Erwerbstätigkeit einreisen und sich im Bundesgebiet aufhalten dürfen. Da die Arbeitsmigration häufig rechtmäßige Arbeitsverträge und rechtmäßige Arbeitsbedingungen voraussetzt, ist das Arbeitsrecht für Ausländer ein zwingender Bestandteil des Arbeitsmigrationsrechts. Das Arbeitsmigrationsrecht ist also ein Rechtsgebiet, das die gemeinsame Schnittmenge von Migrationsrecht und Arbeitsrecht behandelt.
2.2 Was gehört zum Arbeitsmigrationsrecht?
Das Arbeitsmigrationsrecht umfasst insbesondere die folgenden Teilaspekte des Arbeits- und Migrationsrechts:
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Fachkräfteeinwanderung: Erteilung von Aufenthaltstiteln zu Beschäftigungszwecken an Fachkräfte (Fachkräfteeinwanderungsrecht)
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Anerkennungsrecht: die Bedingungen unter denen Ausländer in Deutschland reglementierte Berufe ausüben dürfen (z.B. in der Pflegebranche)
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Ausländerbeschäftigungsrecht: Arbeitserlaubnisse von Ausländern, die visumfrei einreisen dürfen (z.B. zur Saisonarbeit)
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Arbeitsmarktzugang für Ausländer: Bestimmungen, welche die Arbeitsmarktprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit regeln (z.B. Vorrangprüfung)
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Arbeitsbedingungen für Ausländer: Regelungen, welche die Arbeitsbedingungen für Ausländer festlegen (z.B. Gehaltshöhe und Tarifverträge für Ausländer)
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Arbeitgeberpflichten: Besondere Pflichten, die Arbeitgeber bei der Ausländerbeschäftigung treffen und die Konsequenzen von Verstößen gegen die Arbeitgeberpflichten
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Global Mobility und Relocation: Alle Normen, welche das anwendbare Sozialversicherungsrecht und das Zusammenspiel mit Arbeitsmigration regeln (z.B. A1-Bescheinigungen und Entsendungen)
3. Erwerbsmigration
Die Erwerbsmigration spielt eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Im Gegensatz zur reinen Arbeitsmigration, die ausschließlich auf abhängige Beschäftigungsverhältnisse abzielt, umfasst die Erwerbsmigration auch die selbstständige Tätigkeit von Migrantinnen und Migranten. Damit eröffnet sie internationale Chancen sowohl für ausländische Fachkräfte als auch für ausländische Unternehmer, die in Deutschland investieren oder ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Die Erwerbsmigration geht damit deutlich über den Begriff der Arbeitsmigration hinaus, der in der Regel nur die Beschäftigung in einem abhängigen Arbeitsverhältnis meint.
VISAGUARD-Guides zur Arbeitsmigration
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